Sperr-, Limit- und Aktivitätsdateien nach dem GlüStV 2021

Einleitung

Der Artikel „Sperr-, Limit- und Aktivitätsdateien nach dem GlüStV 2021 – Zielsetzung, Funktionsweise und rechtliche Einordnung“ von Univ.-Prof. Dr. Dr. Markus Thiel wurde in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) im Jahr 2024 veröffentlicht. Der Autor gibt darin einen Überblick über die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) eingeführten Dateien zur Regulierung des Glücksspiels in Deutschland.

Sperrdatei

Die Sperrdatei dient als zentrales, anbieterübergreifendes System zur Verhinderung der Spielteilnahme gesperrter Spieler. Eine Sperre erfolgt auf Antrag des Spielers („Selbstsperre“) oder kann unter strengen Voraussetzungen auch von Anbietern oder Dritten beantragt werden („Fremdsperre“). Die Anbieter sind verpflichtet, vor Spielbeginn die Identität des Spielers festzustellen und mit der Sperrdatei abzugleichen. Bei einer aktiven Sperre darf keine Spielteilnahme erfolgen. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Sperrdatei bestehen nicht, da die Eingriffe durch die Schutzzwecke gerechtfertigt sind.

Limitdatei

Die Limitdatei speichert von Spielern bei der Registrierung für Onlineglücksspiele festgelegte monatliche Einzahlungslimits, die grundsätzlich 1.000 EUR nicht überschreiten dürfen. Bei jedem Einzahlungsvorgang müssen Anbieter prüfen, ob das Limit erreicht oder überschritten wird. In diesem Fall darf kein Spiel stattfinden. Trotz Kritik im Detail trägt die Limitdatei zum effektiven Spielerschutz bei und ist verfassungskonform.

Aktivitätsdatei

Die Aktivitätsdatei ermöglicht es, Spieler bei der Teilnahme an Onlineglücksspielen aktiv zu schalten, um paralleles Spiel bei mehreren Anbietern im Internet zu verhindern. Sie stellt ein verhältnismäßiges Instrument dar, grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Fazit

Sperrdatei, Limitdatei und Aktivitätsdatei tragen einzeln und im Zusammenwirken zur Prävention und Bekämpfung pathologischen Spielverhaltens bei. Trotz Kritik im Detail sind sie als verfassungskonforme Bestandteile des Schutzkonzepts des GlüStV 2021 zu bewerten. #Deutschland #GemeinsameGlücksspielbehördederLänder