Formen und Notwendigkeit staatlicher Eingriffe in Märkte: Eine verfassungsrechtliche Analyse des Glücksspielrechts

Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz analysiert in seinem Artikel „Formen und Notwendigkeit staatlicher Eingriffe in Märkte“, der in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) 2024 erschienen ist, die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Eingriffe in den Glücksspielmarkt. Er sieht im Glücksspielrecht ein exemplarisches Beispiel für eine problematische Entwicklung vom freiheitlichen Rechtsstaat zum paternalistischen Sozialstaat.

Der Autor kritisiert, dass die Wirtschaftsverfassung zwar durch verschiedene Grundrechte gewährleistet wird, das Bundesverfassungsgericht jedoch wirtschaftlichen Freiheiten im Vergleich zu anderen Grundrechten eine geringe Bedeutung beimisst. Im Glücksspielrecht sieht das Gericht die Vermeidung von „Suchtgefahren“ als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, ohne dies ausreichend zu begründen. Hufen bemängelt, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch eine weitgehende „Einschätzungsprärogative“ des Gesetzgebers ersetzt wird.

Der Glücksspielstaatsvertrag führt laut Hufen zu massiven Eingriffen in die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere durch Abstandsgebote, Höchstzahlen und Standortverbote. Diese Maßnahmen haben zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten und vernichteten beruflichen Existenzen geführt, ohne dass ein Rückgang pathologischer Fälle nachweisbar wäre.

Der Autor plädiert für eine zurückhaltende, verfassungskonforme Auslegung und weitgehende Zurücknahme von Eingriffen zum Schutz erwachsener Menschen vor sich selbst. Er warnt, dass der paternalistische Ansatz in verschiedenen Politikbereichen zur Bürokratisierung der Gesellschaft und Überforderung des Staates beiträgt, was Staatsverdrossenheit und politischen Extremismus fördern kann.

Verfassungsrechtlicher Rahmen:

  • Die Wirtschaftsverfassung wird durch verschiedene Grundrechte gewährleistet, insbesondere die Berufsfreiheit für Anbieter und die freie Entfaltung der Persönlichkeit für Nachfrager.
  • Das Menschenbild des Grundgesetzes geht vom mündigen, selbstbestimmten Bürger aus, nicht vom betreuungsbedürftigen Menschen.

 

Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:

  • Das BVerfG misst wirtschaftlichen Freiheiten im Vergleich zu anderen Grundrechten eine geringe Bedeutung bei.
  • Im Glücksspielrecht sieht das Gericht die Vermeidung von „Suchtgefahren“ als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, ohne dies ausreichend zu begründen.
  • Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wird durch eine weitgehende „Einschätzungsprärogative“ des Gesetzgebers ersetzt.

 

Konsequenzen für das Glücksspielrecht:

  • Der Glücksspielstaatsvertrag führt zu massiven Eingriffen in die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere durch Abstandsgebote, Höchstzahlen und Standortverbote.
  • Diese Maßnahmen haben zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten und vernichteten beruflichen Existenzen geführt, ohne dass ein Rückgang pathologischer Fälle nachweisbar wäre.
  • Die Beschneidung legaler Angebote führt zur Verlagerung in die Illegalität, insbesondere im Internet.

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