Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) hat eine Strafzahlung gegen einen nicht namentlich genannten Glücksspielbetreiber verhängt. Der Grund für diese Maßnahme war, dass der Betreiber es versäumt hatte, die Behörde rechtzeitig über einen Wechsel in der Geschäftsführung zu informieren. Laut den geltenden Vorschriften sind Glücksspielbetreiber in den Niederlanden verpflichtet, die KSA