Der Beitrag von Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein befasst sich mit der Frage, ob der Glücksspielbegriff im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) identisch mit dem strafrechtlichen Glücksspielbegriff des § 284 StGB ist. Im Fokus steht dabei insbesondere die Behandlung von Angeboten unterhalb einer bestimmten „Bagatellgrenze“. Hauptpunkte: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW)