Die französische Verbraucherschutzbehörde hat die Übernahme von Kindred (Unibet) durch den staatlichen Glücksspielanbieter Française des Jeux (FDJ) genehmigt. Um das Risiko der Entstehung eines Glücksspielkonglomerats zu mindern, wird FDJ die gleichen Verpflichtungen anwenden und ergänzen, die bereits im September 2023 für die Übernahme von ZEturf festgelegt wurden.
FDJ hatte sich bei der ZEturf-Übernahme verpflichtet, seine Monopolstellung im Bereich Lotterien und stationäre Sportwetten nicht für die Entwicklung von Wettbewerbsspielen wie Online-Pferdewetten und Sportwetten auszunutzen. Zusätzlich hat FDJ nun eine neue Markentrennung zugesagt: Wettbewerbsspiele sollen künftig unter einer oder mehreren spezifischen Marken vermarktet werden, die keine gemeinsame Wurzel oder Logo mit den FDJ- oder Parions Sport Point de Vente-Marken oder anderen Marken teilen, unter denen FDJ seine Monopolspiele in Frankreich vermarktet.
Aufgrund dieser Zusagen hat die Behörde die Transaktion nach der ersten Prüfungsphase genehmigt. Im Januar 2024 hatte FDJ ein Angebot von 130 SEK (11,39 Euro) pro Aktie für Kindred unterbreitet, was das in Stockholm notierte Unternehmen mit 2,6 Milliarden Euro bewertet. Dieses Angebot wurde vom Kindred-Vorstand einstimmig empfohlen.
Bei der Übernahme von ZEturf durch FDJ im September 2023 mussten folgende konkrete Bedingungen eingehalten werden:
Trennung von Monopol- und Wettbewerbsaktivitäten
- FDJ verpflichtete sich, separate Websites und Anwendungen für Monopol- und Wettbewerbsaktivitäten einzurichten.
- Es darf keine gemeinsame Startseite oder Verbindung zwischen diesen Bereichen geben.
- Separate Spielerkonten für jede Aktivität müssen beibehalten werden.
Datenschutz und Kundendatenbank
- FDJ darf keine Kundendatenbank erstellen, die Daten von Monopolspielern enthält, um Wettbewerbsaktivitäten zu bewerben.
Marketingbeschränkungen
- Keine Bewerbung von Wettbewerbsaktivitäten in FDJ-Verkaufsstellen oder Online-Lotterie-Hubs.
- Separate Social-Media-Konten für Monopol- und Wettbewerbsaktivitäten.
- Schulung des Vertriebsteams zur Einhaltung dieser Verpflichtungen.
Organisatorische Trennung
- Wettbewerbsaktivitäten sollen über eine eigene Geschäftseinheit angeboten werden, um mehr Distanz zwischen den Aktivitäten zu schaffen.
Zugang zu Wettpools
- FDJ muss allen in Frankreich lizenzierten Betreibern Zugang zum gemeinsamen Pool der von ihr verwalteten Pferdewetten gewähren.
- Bestehende Pooling-Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Übernahme müssen beibehalten werden.
Diese Bedingungen zielen darauf ab, eine klare Trennung zwischen FDJs Monopolaktivitäten und den wettbewerbsorientierten Geschäftsbereichen sicherzustellen und einen fairen Wettbewerb im französischen Glücksspielmarkt zu gewährleisten.
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Citations:
[1] https://igamingbusiness.com/strategy/ma/fdj-zeturf-acquisition/
[2] https://www.autoritedelaconcurrence.fr/en/press-release/takeover-zeturf-la-francaise-des-jeux-autorite-makes-transaction-conditional
[3] https://igamingbusiness.com/strategy/ma/fdj-completes-acquisition-zeturf/
[4] https://www.concurrences.com/en/bulletin/news-issues/september-2023/the-french-competition-authority-conditionally-approves-an-acquisition
[5] https://www.businesswire.com/news/home/20240121731624/en/La-Fran%C3%A7aise-des-Jeux-SA-Announces-a-Recommended-Cash-Offer-of-SEK-130-Per-Share-to-the-Shareholders-of-Kindred-Group-PLC
[6] https://www.autoritedelaconcurrence.fr/en/press-release/autorite-clears-acquisition-kindred-unibet-la-francaise-des-jeux-subject-separation
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